Beitragssatzung
des Netzwerkes für Demokratie, Menschlichkeit und Toleranz
für Wismar und Nordwestmecklenburg e.V.
Gemäß §4 der Satzung wird von den Mitgliedern einmal jährlich Beitrag erhoben.
Der Jahresbeitrag ist im Beitrittsjahr im Beitrittsmonat und in den Folgejahren jeweils
zu Beginn des Kalenderjahres fällig.
Die Mitgliederversammlung vom 10. Dezember 2007 hat die Beiträge wie folgt
festgesetzt:
1. Ordentliche Mitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag von mindestens 10 € im
Jahr. Schüler, Studenten, Auszubildende, Rentner, Arbeitslose, Wehr-, Zivil- und
Sozialdienstleistende sowie Alleinerziehende zahlen jeweils die Hälfte.
2. In begründeten Ausnahmefällen gestattet der Vorstand ermäßigte
Mitgliedsbeiträge, darüber hat ein Beschluss des Vorstandes zu erfolgen, der
schriftlich dem Protokoll des Vorstandes beizufügen ist und mindestens einmal
jährlich überprüft werden muss.
Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf bereits geleistete Beiträge.
Die Ansprüche des Vereins auf fällige Beiträge bleiben durch das Ausscheiden
unberührt.
Kontoverbindung:
Volks- und Raiffeisenbank eG Wismar
Bankleitzahl: 13061078
Konto-Nummer: 4267842